Equal Pay Day 2015 – Weil wir es verdienen!

Frauen verdienen im Durchschnitt in Deutschland fast ein Viertel weniger als Männer, hier liegen wir deutlich über dem Europäischen Durchschnitt von 16%. Der Equal Pay macht in jedem Jahr auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam und kennzeichnet deshalb den Tag, an dem Frauen auf das durchschnittliche Gehalt kommen wie die Männer bereits im Vorjahr. Auch jetzt ist der Equal Pay Day wieder am 20. März. Die massiven Lohnungleichheiten haben verschiedene Ursachen.

Der Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern (Gender Pay Gap) in Deutschland von 22% berechnet sich aus der Differenz aus dem Bruttostundenlohn der Männer (20,20 €) und dem Bruttostundenlohn der Frauen (15,83 €) unabhängig u.a. von Qualifikation, Beruf, Branche oder Region. Im Bereich der Akademikerinnen und Führungspositionen nimmt der Gender Pay Gap nicht, wie zu erwarten wäre, ab, sondern erhöht sich noch auf 28% bzw. 30%. Für Frauen und Männer mit gleicher Qualifikation im gleichen Beruf berechnet das Statistische Bundesamt einen bereinigten Gender Pay Gap von 7%.

Die Entgeltungerechtigkeit wird durch den stetig wachsenden Niedriglohnsektor verschärft, denn drei Viertel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Sie sind somit besonders hart von nicht existenzsichernden Löhnen sowie prekären Tätigkeiten betroffen. Ein fünftel der Frauen sind bereits seit über 5 Jahren in einem Minijob. Und mehr als die Hälfte der Frauen sind im Anschluss an den letzten Minijob nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur für 40% ist ein Minijob ein (Wieder-)Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Dies hat negative Auswirkungen auf die jetzige Lebensführung und auch auf die Altersabsicherung. Der Entgeltunterschied von 22% führt sogar zu einem Unterschied in Renten und Pensionen von 60%. Altersarmut in Deutschland ist demnach überwiegend weiblich. So sind Frauen häufig finanziell abhängig von einem verdienenden Partner.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohn wurde in diesem Jahr bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht. Gerade Frauen profitieren von ihm, denn sie sind häufig in Sektoren beschäftigt in denen bisher Löhne unter 8,50€ gezahlt wurden.

Ein weiter Grund für den großen Entgeltunterschied sind oftmals unterbrochene Erwerbsbiografien. Es sind überwiegend Frauen, die Beruf und Familie vereinbaren müssen und unter dem zum Teil schlecht ausgebauten Betreuungssystem leiden. Seit einigen Jahren kommt eine weitere Belastung hinzu, die wiederum vor allem Frauen trifft: die Pflege von älteren Angehörigen.

Wir befinden uns bereits auf einem guten Weg eine Verbesserung im Erwerbsleben der Frauen zu erreichen. Die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat hier bereits etliche gute Gesetzesinitiativen eingebracht oder hat sie bereits angekündigt. Die Frauenquote in Aufsichtsräten und im öffentlichen Dienst ist ein guter Anfang, auf welchen weiter aufgebaut werden muss, so dass es selbstverständlich wird, dass Frauen und Männer in Vorständen und Aufsichtsräten gleich vertreten sind. Aber auch das Konzept gegen Lohndiskriminierung muss zum Gesetz werden.

Unsere Forderungen sind daher:
– Veränderung des Konzepts der Minijobs hin zu sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten
– ein Gesetz gegen die Lohndiskriminierung von Frauen
– verpflichtende Transparenz über die Vergütung in Unternehmen
– Frauen in Führungspositionen weiter fördern: Einhaltung des Gesetzes zur Frauenquote
– die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit für alle ermöglichen
– einen lückenlosen Wiedereinstieg in den Beruf nach familienbedingten Auszeiten ermöglichen
– Erhöhung der Teilzeit auf Vollzeit jederzeit ermöglichen
– Stereotype auflösen: „Typische Frauen- und Männerberufe“ sind längst nicht mehr zeitgemäß
– Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 € einfordern und kontrollieren

Text/ Fotos von Miriam Ridel-Kielhorn und Nadine Labitzke-Hermann